| ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Unsere Abwicklung von Designaufträgen, Vergütung
unserer Designleistungen, Rechts- Urheberrechts- und Steuerfragen
basieren auf den Richtlinien des AGD, Allianz deutscher Designer.
Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)
Die nachfolgenden AVG gelten für alle der Firma ehlers
media, Inhaber Michael Ehlers AGD, erteilten Aufträge.
Mit der Veröffentlichung im Internet unter www.ehlers-media.com
stehen sie allen Auftraggebern jederzeit zur Einsicht zur Verfügung
und werden bei Auftragsvergabe als bekannt vorausgesetzt. Der
im Schriftverkehr und insbesondere in den Rechnungen von ehlers
media enthaltene Hinweis auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
/ Vertragsgrundlagen bezieht sich auf die hier aufgeführten
Bestimmungen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder ehlers media erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und andere gestalterischen
Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §
2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht
ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung von ehlers media weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
- auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen
diese Bestimmung berechtigt ehlers media, eine Vertragsstrafe
in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem
Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche
Vergütung als vereinbart.
1.4. ehlers media überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. ehlers media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt ehlers media zum Schadenersatz. Ohne
Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz
100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe
des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der
Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages
für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge,
die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen
sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe
und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung
für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist ehlers
media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich
in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich
gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die ehlers media für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig.
Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in
Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein
Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von ehlers
media hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen
zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung
von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. ehlers media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
ehlers media entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung von ehlers media abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber ehlers media im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich
aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere
die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere
für spezielle Materialien, für die Anfertigung von
Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und
Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen
sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. ehlers media ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts,
die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat
ehlers media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des
Designers geändert werden.
5.5 Bis zur völligen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte
an dem Design-Produkt (Print, on- und offline-medien) im Besitz
des Urhebers ehlers media, alle vorläufig eingeräumten
Veröffentlichungs-genehmigungen können bis zur vollständigen
Bezahlung jederzeit widerrufen werden. (Siehe auch § 1.4)
Das gilt ausdrücklich auch für den Bereich des Web-Designs.
Zum Thema Nutzungsrechte im Bereich des Web-Designs gilt:
5.5.1 ehlers media räumt dem Kunden das ausschließliche,
räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die
Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird
erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem.
§ 5.5. und § 1.4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung
vollständig an ehlers media entrichtet hat.
5.5.2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise
auf die Urheberstellung von ehlers media aufgenommen. Der Kunde
ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters
zu entfernen.
5.5.3 Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website
insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der
Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der
Website oder die vollständige Website in anderer Form -
insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind ehlers
media Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch ehlers media erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist ehlers media berechtigt, nach
eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und
entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler
nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt
der Auftraggeber ehlers media 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete
Belege unentgeltlich. ehlers media ist berechtigt, diese Muster
zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. ehlers media haftet für entstandene Schäden an
ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. ehlers media verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus
haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern ehlers media notwendige Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
von ehlers media. ehlers media haftet nur für eigenes Verschulden
und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt
jede Haftung von ehlers media.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ehlers media
nicht.
7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb
von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei ehlers
media geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren
in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. ehlers
media behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so
kann ehlers media eine angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann
ehlers media auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung
aller ehlers media übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ehlers media von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von ehlers media, (siehe
unten)
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ehlers media GbR
Inhaber: Michael Ehlers
Geisberg 9b • D-97234 Reichenberg
Tel. 0931 / 66 32 16
Fax 0931 / 66 20 74
email: info@ehlers-media.com
www.ehlers.media.com
Bankverbindung: Städt. Sparkasse Würzburg
BLZ 790 500 00 KtoNr. 20 23 69 5
Gerichtsstand Würzburg
St.Nr. 108/33254 F.A.Würzburg
Umsatzst. Ident.Nr. DE134072824
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